Rechtsprechung
   BGH, 06.09.1951 - 3 StR 238/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,744
BGH, 06.09.1951 - 3 StR 238/51 (https://dejure.org/1951,744)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1951 - 3 StR 238/51 (https://dejure.org/1951,744)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1951 - 3 StR 238/51 (https://dejure.org/1951,744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 10.02.1885 - 179/85

    Kommt dem Angeklagten, welcher öffentlich zum Ungehorsam gegen eine von der

    Auszug aus BGH, 06.09.1951 - 3 StR 238/51
    Die rechtliche Zulässigkeit der Anordnung ist nur eine Bedingung der Strafbarkeit in eben dem Sinne, in dem dies für das Erfordernis "innerhalb ihrer Zuständigkeit" vom Reichsgericht seit der Entscheidung RGSt 12, 6, 7 ständig angenommen worden ist (RGSt 63, 326, 329 u. 64, 75, 76).
  • BGH, 21.06.1951 - 3 StR 234/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.09.1951 - 3 StR 238/51
    Wie der 3. Strafsenat bereits im Urteil vom 21. Juni 1951 in der Sache gegen P. - 3 StR 234/51 - dargelegt hat, ist § 1 Abs. 1 RVereinG durch Art. 8 Abs. 1 GG - wie schon früher durch Art. 123 Abs. 1 WeimRVerf - dahin abgeändert, dass alle Deutschen ein Recht haben, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
  • RG, 18.11.1929 - III 937/29

    1. Ist eine behördliche Anordnung, daß die Schüler der öffentlichen Schulen an

    Auszug aus BGH, 06.09.1951 - 3 StR 238/51
    Die rechtliche Zulässigkeit der Anordnung ist nur eine Bedingung der Strafbarkeit in eben dem Sinne, in dem dies für das Erfordernis "innerhalb ihrer Zuständigkeit" vom Reichsgericht seit der Entscheidung RGSt 12, 6, 7 ständig angenommen worden ist (RGSt 63, 326, 329 u. 64, 75, 76).
  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52

    Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach §

    Dieser ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (3 StR 238/51 vom 6. September 1951, 4 StR 52/51 vom 12. Juli 1951, 4 StR 774/51 vom 26. Februar 1953) und des Reichsgerichts (RGSt 55, 166; 72, 301; ebenso BayObLG 1, 378, LK Anm. 15 zu § 113, Olshausen 12 zu § 113, Schönke V, VII, Maurach S 468, 0LG Kiel SJZ 47, 325 und der Entwurf 1927, § 149 Abs. 3) tritt der Senat bei.
  • BGH, 26.02.1953 - 4 StR 774/51

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. bes. RGSt 2, 423; 47, 270, 280; 55, 161, 166; 60, 337, 342, 64, 74, 76; 72, 300; BGH 3 StR 238/51 vom 6. September 1951, 4 StR 52/51 vom 12. Juli 1951).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht